Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die hier bereitgestellten Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Für rechtliche Fragen und individuelle Beratung empfehlen wir, sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden.
Barrierefreie Website – ein Thema für KMU
Du hast gehört, dass eine barrierefreie Website Pflicht wird und sonst „hohe Strafen“ drohen? Du suchst nach konkreten Informationen, was für dich zu tun ist, um auf der sicheren Seite zu sein? Dann bist du in diesem Artikel richtig.
Eines vorab: Keine Panik. Eine barrierefreie Website wird zwar Pflicht, aber bis es soweit ist, hast du genug Zeit, deine Website anzupassen – und es droht auch nicht sofort eine Abmahnung.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Worum geht es also genau? Die Rede ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, was zum Ziel hat, Barrieren im Internet und bei der Nutzung von Software abzubauen. Das Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882.
Wen betrifft das BFSG und ab wann gilt es?
Betroffen sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte online anbieten. Das Gesetz gilt also vor allem für den B2C-Bereich, kann aber auch B2B Unternehmen betreffen, wenn diese z.B. Software verkaufen, die dann von anderen Unternehmen bei Konsumenten eingesetzt wird.
Stichtag ist der 28. Juni 2025. Ab da tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Außerdem relevant:
Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.
Das schreibt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Welche Anforderungen stellt das BFSG?
Die konkreten Anforderungen an eine barrierefreie Website stellen die WCAG 2.1. (Web Content Accessibility Guidelines). Es handelt sich um einen internationalen Standard des W3C (World Wide Web Consortium), das widerum eine Standardisierungsorganisation für Techniken im Internet ist.
Die WCAG beschreiben drei Konformitätsstufen, also wie barrierefrei eine Website ist:
A: niedrigste Stufe
AA: Standard, der für gute Zugänglichkeit erreicht werden sollte
AAA: höchste Stufe
Für uns relevant ist das erreichen einer AA „Bewertung“, denn dies ist der neue Standard, der ab dem Inkrafttreten des BFSG gilt.
Die konkreten Anforderungen an barrierefreies Webdesign:
Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
Das bedeutet alt-Titel für Bilder und Grafiken, sowie Untertitel für Videos und Transkripte für Audios.
Sichtbare und nutzbare Inhalte
Texte müssen für Menschen mit Sehschwäche gut sichtbar sein. Dabei ist sich an einem Kontrastverhältnis von Hintergrund zu Text von mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text zu orientieren.
Tastaturzugänglichkeit
Alle interaktiven Elemente, wie Buttons, Formulare und Links müssen über die Tastatur anwählbar sein.
Überspringen von Inhalten
Webseiten müssen die Möglichkeit bieten, direkt zum Hauptinhalt zu springen. Dies wird durch sogenannte „Skip to Content“-Links ermöglicht.
Zoom und Skalierbarkeit
Inhalte müssen sich auf mindestens 200% vergrößern lassen – ohne Qualitätsverlust.
Lesbare Inhalte
Webseiten müssen eine klare HTML Struktur mit H1, H2, H3 etc. und korrekt ausgezeichneten Elementen haben.
Formulare
(Kontakt-)Formulare müssen beschriftet und für Screenreader zugänglich sein.
Fehlermeldungen und Rückmeldungen
Wenn ein Benutzer einen Fehler macht, muss die Fehlermeldung klar und verständlich sein.
Handlungsschritte zur barrierefreien Website
Sommer 2025 klingt zwar noch weit entfernt, jedoch ist es jetzt schon ratsam, die ersten Schritte in Richtung barrierefreies Webdesign zu gehen. Mit diesen Schritten kannst du prüfen, wie barrierefrei deine Website aktuell ist und was du eventuell anpassen musst.
- Schritt: Prüfe den aktuellen Status deiner Website, z.B. mit dem WAVE Accessibility Checker.
- Schritt: Passe deine Website an den oben genannten Anforderungen an.
- Schritt: Überprüfe deine Website regelmäßig und informiere dich über Updates.
Die Vorteile einer barrierefreien Website
Das neue Gesetz wirkt für viele in erster Linie wahrscheinlich wie eine lästige Pflicht. Doch neben der ganz offensichtlichen Relevanz des Gesetzes für viele Menschen, die oft durch nicht zugängliche Webseiten von der Nutzung dieser ausgeschlossen werden, haben barrierefreie Webseiten auch weitere Vorteile:
- ein besseres SEO Ranking
- ein positiveres Image
- eine bessere Nutzungserfahrung für alle
- eine größere Zielgruppe
- ein besseres Responsive Design (was noch immer an Relevanz gewinnt)
Wir machen deine Website barrierefrei!
Du möchtest das Thema barrierefreie Website lieber an Profis abgeben? Dann freuen wir uns auf deine Anfrage, denn wir arbeiten schon jetzt an smarten Prozessen, um Webseiten barrierefrei zu gestalten und so zugänglicher für alle zu machen!