Neue Pflichten für Onlineshops

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Immer wieder gibt es neue Regelungen und damit einhergehend Pflichten, die Onlineshopbetreiber betreffen. Damit du immer auf dem Laufenden bist, habe ich in diesem Beitrag die aktuellsten Neuerungen aufgelistet:

Widerrufsbutton seit Juni 2026

Um Rückgaben zu erleichtern wurde im Juni der Widerrufsbutton eingeführt. Der Button soll ermöglichen eine Retoure unkompliziert anzumelden. Er muss leicht erkennbar im Onlineshop platziert werden und jederzeit erreichbar sein. Am besten wird er im Footer platziert.

Der Button muss die Rückgabe über ein Formular (E-Mailadresse und Bestellnummer) ermöglichen, ohne dass vorher ein Einloggen erforderlich ist. Viele Fullfillment-Dienstleister bieten einen eigenen Button an, der direkt mit dem eigenen Retouresystem verbunden ist.

KI Kennzeichnung seit August 2026

Seit August müssen KI generierte Inhalte klar und deutlich als solche gekennzeichnet werden. Die EU hat dafür kostenfreie Icons zur Verfügung gestellt, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sie müssen jedoch nicht zwingend verwendet werden.

Genauere Infos zur Kennzeichnung und welche Regelungen für Video und Audio gelten findest du in unserem Artikel zum EU AI Act.

EU-Verpackungsverordnung (PPWR) seit August 2026

Wer Verpackungen in Umlauf bringt hat diese im Verpackungsregister anzumelden. Das allein wissen viele nicht.

Das Handling dieser Anmeldungen war bisher Ländersache. Also jedes EU-Land hat eigene Bestimmungen für das in Umlaufbringen von Verpackungen gehabt. Die PPWR regelt das jetzt einheitlich. Jedoch gibt es kein zentrales Verpackungsregister, wodurch Verpackungen in jedem Zielland einzeln registriert werden müssen.

Verschickst du deine Produkte also nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern z.B. auch nach Frankreich, musst du deine Verpackungen dort auch registrieren. Das Problem mit der neuen PPWR ist jedoch, dass pro EU-Land ein Bevollmächtigter vor Ort benötigt wird, der/die diese Anmeldung für dich übernimmt. Gerade für kleine Unternehmen, die nur gelegentlich ins Ausland versenden, kann das schnell wirtschaftliche Folgen haben.

Einen guten Artikel zu diesem Thema findest du bei Brandsky.

Gewährleistungslabel seit September 2026

Die neueste Vorgabe ist das einheitliche Gewährleistungslabel, das über die gesetzliche Gewährleistung informiert. Die Gewährleistung selber hat sich dabei nicht verändert, sondern nur die Pflicht, Käuferinnen und Käufer darüber zu informieren.

Das Label muss gut sichtbar auf den Produktseiten, im Warenkorb oder auf der Checkout-Seite platziert sein. Wichtig ist, dass es VOR dem Kauf unverschachtelt sichtbar ist. Eine Link-Platzierung im Footer oder in den AGB ist nicht ausreichend.

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